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Was ist ein Depotkonto?

Ein Depotkonto wird verwendet für:

  • den Kauf der Wertpapiere,
  • den Verkauf der Wertpapiere,
  • die Verwahrung der Wertpapiere,
  • die Verwaltung der Wertpapiere,
  • die Übertragung der Wertpapiere.

Über ein Depotkonto laufen alle Transaktionen, die mit dem Wertpapierhandel oder der Wertpapierverwaltung zu tun haben.

Was kann ich mit einem Depotkonto alles machen?

Grundsätzlich gibt es drei Optionen:

  • Handel (Kauf und Verkauf) der Wertpapiere an deutschen (z.B. Xetra oder Frankfurt) und ausländischen (z.B. New York) Börsen im börslichen Handel.
  • Handel (Kauf und Verkauf) der Wertpapiere im außerbörslichen Handel – Direkthandel (z.B. Tradegate).
  • Verwaltung und Verwahrung der Wertpapiere (z.B. Aufbewahrung, Abrechnung, Steuerrecht etc.)

Mehr Infos zum börslichen und außerbörslichen Handel: Wie Sie in 3 Schritten Ihre erste Aktie kaufen.

Welche Wertpapiere kann ich mit einem Depotkonto handeln oder verwahren?

Grundsätzlich können mit einem Depotkonto alle Wertpapierarten gehandelt oder verwahrt werden.

Die Wertpapierarten können sein:

  • Aktien,
  • Anleihen,
  • Investmentfonds,
  • Börsengehandelte Indexfonds (ETFs),
  • Zertifikate,
  • Optionsscheine etc.

Auch für die Einrichtung eines Wertpapiersparplanes benötigen Sie ein Depotkonto.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Depotkonto eröffnen zu können?

In der Regel können natürliche Personen (Privatpersonen) mit Wohnsitz in Deutschland, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln, ein Depotkonto eröffnen.

Wie eröffne ich ein Depotkonto?

Das Eröffnen eines Depotkontos bei der Hausbank: Sie können ein Depotkonto meistens nach einem Beratungsgespräch mit einem Berater direkt vor Ort in der Bankfiliale eröffnen.

Das Eröffnen eines Depotkontos bei einem Online-Broker oder einer Direktbank: Sie können ein Depotkonto meistens innerhalb weniger Minuten online über ein Antragsformular eröffnen.

Kann ich ein Depotkonto ohne SCHUFA-Auskunft eröffnen?

Es steht die Frage im Raum, warum eine SCHUFA-Auskunft bei einer Depotkontoeröffnung vollzogen wird, wenn das Depotkonto ausschließlich Vermögenswerte verwaltet.

Nichtsdestotrotz hat der Depotanbieter gegenüber dem Depotinhaber auch Forderungen. Diese Forderungen, die mit der Verwaltung und den Transaktionen mit Wertpapieren im Zusammenhang stehen, muss der Depotinhaber begleichen.

Aus diesem Grund wird ein Depotkonto ohne die Einholung einer SCHUFA-Auskunft schwer zu finden sein.

Kann ich ein Depotkonto für mein Kind eröffnen?

Eltern können ein Depotkonto auf den Namen Ihres Kindes eröffnen.

Der Vorteil ist hier: Kinder werden als vollwertige Steuerzahler angesehen. Kapitalerträge auf den Namen des Kindes sind bis zu 801 Euro im Jahr steuerfrei.

Dem Kind wird dazu ein jährlicher Grundfreibetrag zugestanden:

  • 8.820 Euro = 2017.
  • 9.000 Euro = 2018.

Eine Motivation kann sein: Sofern die eigenen Steuerbegünstigungen ausgeschöpft sind, die eigenen Ersparnisse auf den Namen des Kindes anzulegen.

Doch Vorsicht: Einkünfte der Kinder können sich auf soziale Leistungen auswirken, z.B. auf die kostenlose Familienversicherung oder auf das Kindergeld.

Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich ein Depotkonto für mein Kind eröffnen möchte?

Sie benötigen in der Regel:

  • POSTIDENT-Kupon bei Onlinebroker oder Direktbanken,
  • Personalausweis zur Legitimation bei der Post oder in der Bankfiliale,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Verheiratete Paare mit verschiedenen Nachnamen benötigen eine Kopie der Heiratsurkunde,
  • Alleinerziehende benötigen eine Kopie des Nachweises des alleinigen Sorgerechts.
Wie funktioniert ein Depotkonto als Gemeinschaftskonto?

Ein Depotkonto für natürliche Personen (Privatpersonen) mit Wohnsitz in Deutschland, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln, lässt sich auch als Gemeinschaftsdepotkonto eröffnen.

Ein Gemeinschaftsdepotkonto wird auch als „Oder-Konto“ bezeichnet. Das bedeutet, dass jeder Depotinhaber über das Depotkonto voll verfügen kann.

Sollten die Depotinhaber miteinander verheiratet sein, kann für das Gemeinschaftsdepotkonto der volle Freistellungsauftrag angesetzt werden.

Wie ist der Ablauf der Identifikation/Legitimation bei der Eröffnung eines Depotkontos?

Legitimation bei der Hausbank

Die Legitimation der Identität erfolgt direkt vor Ort mit der Vorlage des Personalausweises. Üblicherweise ist das Depotkonto nach wenigen Minuten einsatzbereit.

Legitimation bei einem Online-Broker oder einer Direktbank

Die Legitimation der Identität erfolgt entweder per POSTIDENT-Verfahren bei der Deutschen Post oder auf eine andere technologische Art und Weise (z.B. Video). Die Identifizierung über die Video-Legitimation ist deutlich schneller als der Antrag über das POSTIDENT-Verfahren. Mit der Video-Legitimation ist das Depotkonto nach kurzer Zeit einsatzbereit.

Welche Vorteile hat ein Depotkonto bei einem Onlinebroker?

Wenn Anleger nach ihren Motiven gefragt werden, warum sie ein Depotkonto bei einem Onlinebroker oder einer Direktbank eröffnet haben, werden in erster Linie drei Argumente genannt:

  • keine feste Grundgebühr,
  • günstige Transaktionskosten,
  • onlineaffine Kunden loben die Einfachheit.

Des Weiteren werden Vorteile genannt, wie:

  • günstige Services und Zusatzleistungen,
  • schnelles Online-Postfach,
  • schneller Abruf von Realtime Kursen,
  • kostenlose Bereitstellung von Analysen und Charts,
  • einfacher Abruf von Finanznachrichten,
  • kostenlose Bereitstellung von Apps.
Was ist ein Referenzkonto?

Bei der Eröffnung eines Depotkontos verlangen die Anbieter die Angabe eines Referenzkontos. Weil ein Depotkonto über keine Zahlungsfunktion verfügt, erfolgen Einzahlungen und Abbuchungen über das Referenzkonto. Dieses Referenzkonto muss über eine Zahlungsfunktion verfügen. In den meisten Fällen ist es deswegen das Girokonto.

Was ist ein Verrechnungskonto?

Über das Verrechnungskonto werden die Wertpapiergeschäfte abgerechnet. Kunden haben die Möglichkeit, Überweisungen vom Verrechnungskonto auf das Referenzkonto zu tätigen und umgekehrt.

Warum benötige ich ein Verrechnungskonto?

Dem Verrechnungskonto werden die Gutschriften aus Verkäufen und Erträgen (z.B. Dividenden, Zinsen) gutgeschrieben. Auch die Belastungen von Wertpapierkäufen gehen über das Verrechnungskonto.

Kann ich ein Verrechnungskonto überziehen?

In überwiegenden Fällen ist das Überziehen eines Verrechnungskontos nicht möglich. Lediglich ist der Anleger berechtigt, Wertpapiere nur innerhalb seines finanziellen Rahmens / seines Guthabens zu kaufen.

Ein Depotanbieter kann jedoch einen Wertpapierkredit einräumen, sodass das Verrechnungskonto um den eingeräumten Betrag überzogen werden kann.

Beachten sollten Sie, dass bei Überziehung des Verrechungskontos Kreditzinsen anfallen.

Warum bieten Depotanbieter nicht selten die Kombination von Tagesgeld mit einem Depotkonto an?

In erster Linie soll das Tagesgeldkonto gleichzeitig als Verrechnungskonto genutzt werden.

Darüber hinaus sollen gezielt Neukunden angesprochen werden. Wenn der Kunde ein Tagesgeldkonto bei dem Anbieter bereits hat, ist er eher bereit, das Depotkonto desselben Anbieters zu nutzen.

Wie erhalte ich meine Wertpapierabrechnungen?

Etliche Hausbanken versenden die Wertpapierabrechnungen noch traditionell per Post. Das elektronische Postfach setzt sich jedoch immer mehr durch und ist vor allem bei Onlinebrokern und Direktbanken etabliert. Die Wertpapierabrechnungen stehen somit direkt online jederzeit im elektronischen Postfach zur Verfügung.

Teilweise räumen einige Institute eine Wahlmöglichkeit ein. Hier kann der Kunde zwischen Post- oder elektronischem Versand entscheiden. Beim Postversand kann der Depotanbieter Portogebühren in Rechnung stellen.

Wie kann ich bei einem Depotanbieter Wertpapiersparpläne einrichten?

Wenn Sie mehr über den Wertpapiersparplan erfahren möchten, empfehle ich Ihnen mein Handbuch: Wertpapiersparplan: Wie Sie mit wenig Geld Vermögen bilden und langfristig die besten Rendite-Chancen wahrnehmen.

Welchen Depotanbieter soll ich wählen: Die Frage nach der Strategie

Wie so oft im Leben ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Welches Depotkonto das Beste ist, darüber entscheidet maßgeblich Ihre persönliche Strategie.

Grundlegend für Ihre Entscheidung sind die Gebühren, die pro Transaktion anfallen. Welches Depotkonto davon im Einzelfall für Sie das Richtige ist, hängt von Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ab.

Aus rein rationaler Sicht gibt es ausschließlich 4 Fragen, die bei der Auswahl eines Depotkontos zu beachten sind:

  • Wie günstig kann ich kaufen?
  • Wie günstig kann ich verkaufen?
  • Wie hoch sind die laufenden Gebühren?
  • Was kosten mich die Extraleistungen?

Alle 4 Fragen betreffen das Geld, was die Suche nach dem passenden Depotkonto nicht einfacher macht, weil sich weitere Nebenfragen stellen:

  • Wie wichtig ist mir der Handel von Aktien, Anleihen und Zertifikaten?
  • Wie wichtig ist mir eine große Auswahl an Investmentfonds?
  • Wie wichtig ist mir der Handel von börsengehandelten Indexfonds (ETFs)?
  • Wie wichtig ist mir eine große Auswahl an Wertpapiersparplänen?
  • Wie wichtig ist mir die Einräumung eines Wertpapierkredits?

Die Hauptsache ist: Das Preis-/Leistungsverhältnis des Depotanbieters sollte stimmig sein. Dazu sollte das Depot zu Ihrer persönlichen Strategie passen.

Warum sollte ich Depot- und Transaktionsgebühren vergleichen?

Die Frage, wie teuer das Depotkonto tatsächlich wird, hängt von der persönlichen Strategie ab.

Sie möchten immer wieder Wertpapiere kaufen und verkaufen?

Achten Sie darauf, dass die Transaktionsgebühren gering sind. Schlussendlich fallen bei jeder Transaktion Kosten an, die am Ende dazu führen, dass das Depotkonto richtig teuer werden kann.

Sie wollen häufig Wertpapiere kaufen und verkaufen?

Hier können Sie einen Anbieter in Erwägung ziehen, der eine Flatrate anbietet oder geringe Transaktionsgebühren hat.

Sie möchten Wertpapiere nur verwahren und selten kaufen und verkaufen?

Hier spielen die Transaktionsgebühren eine nicht minder wichtige und doch eher eine Nebenrolle. Bedeutender sind die Kosten für die Verwahrung. Es gibt Anbieter, die keine Verwahrungskosten für das Depot verlangen.

Wie wirken Kosten?

„Hausdepot“ vs. „Discountbroker“ (echte Konditionen zweier Depot-Anbieter)

Anbieter „Hausdepot“
Depot + 4 Order im Jahr von jeweils 2.000 €

Depotgrundgebühr pro Quartal: 17,90 €
Ordergrundkosten pro Order bis 2.000 €: 15,00 €
Orderprovision vom Ordervolumen 0,15 %: 3 €

Gesamtkosten des Depots im Jahr: 143,60 € (4×17,90 € + 4×15,00 € + 4×3,00 €)

Anbieter „Discountbroker“
Depot + 4 Order im Jahr von jeweils 2.000 €

Depotgrundgebühr pro Quartal: 0,00 €
Ordergrundkosten pro Order bis 2.000 €: 5,90 €
Orderprovision vom Ordervolumen 0,00 %: 0 €

Gesamtkosten des Depots im Jahr: 23,60 € (4×5,90 €)

Ergebnis: 120 Euro im Jahr mit dem „Discountbroker“ gespart!

Zusätzlich können Börsenentgelte (Xetra, Tradegate etc.) und fremde Spesen (Makler) anfallen. Kosten, die nicht von dem Depotanbieter erhoben werden, jedoch zusätzliche Kosten verursachen.

Es gibt durchaus Unterschiede in der Gebührenstruktur: „Fixgebühr“, und „prozentuale Gebühr“.

Bei einer Fixgebühr bezahlen die Kunden immer die Mindestgebühr bis zu einem bestimmten Transaktionsvolumen, z.B. 10 € pro Transaktion, ganz gleich ob für 250 €, 500 €, 1.000 €, 1.500 € oder 2.000 € Wertpapiere gekauft werden.

Eine prozentuale Gebühr wird anhand der tatsächlichen Transaktionsvolumina berechnet.

Tipp: Mit der richtigen Strategie können Sie hier über Jahre und Jahrzehnte einige tausend Euro sparen.

Wie finde ich ein günstiges Depotkonto?

Ein Depot Vergleich ist anzuraten, weil sich die Depotkonditionen von Bank zu Broker erheblich unterscheiden. Mein Depot Vergleichsrechner bietet die Möglichkeit, einfach und schnell ein passendes Depotkonto zu finden.

Der Depot Vergleichsrechner stellt eine Kostenübersicht der Depot- sowie Transaktionsgebühren der einzelnen Depotbanken gegenüber. Der Depot Vergleichsrechner stellt dazu eine Gegenüberstellung der jeweiligen Orderwege, die die Depotanbieter für Ihre Kunden zur Verfügung stellen.

Um einen detaillierten Kostenvergleich zu bekommen, lohnt der Blick in das Preis-/ Leistungsverzeichnis des jeweiligen Depotanbieters.

Worauf sollte ich bei der Wahl des Depotanbieters noch achten?

Wenn Sie häufig und mit vielen Wertpapieren handeln möchten, vor allem exotischen Wertpapieren und über ausländische Börsen, dann sollten Sie darauf achten, dass der Handel dieser Wertpapiere über Ihren Depotanbieter durchführbar ist.

Ist ein kostenloses Depotkonto wirklich absolut kostenlos?

Obwohl die Depotanbieter mit kostenlosen Depotkonten werben, können trotzdem Gebühren anfallen. Das kostenlose Depotkonto beinhaltet lediglich, dass der Anbieter keine feste Depot-(Grund)gebühr erhebt.

Die bei jeder Transaktion anfallenden Ordergebühren muss der Kunde auch bei einem kostenlosen Depotkonto zahlen. Darüber hinaus ist ein sogenanntes „kostenloses Depot“ nicht immer automatisch wirklich für jeden Kunden kostenlos. Das liegt daran, dass nicht wenige Banken und Broker die Kostenfreiheit mit einer Bedingung verknüpft haben. Eine übliche Bedingung ist zum Beispiel, dass der Kunde eine gewisse Mindestanzahl an Transaktionen pro festgelegten Zeitraum durchführen muss, damit die Kostenfreiheit gilt.

Darüber hinaus sollte man sich nicht zu leicht von einem kostenlosen Depotkonto beeinflussen lassen, denn es ist wesentlich wichtiger einen Anbieter zu finden, der möglichst geringe Orderkosten in Rechnung stellt.

Bleibt mein Depotkonto kostenlos?

„Lockvogelangebote“ sind weit verbreitet. Diese können sehr attraktiv sein – was sich jedoch relativiert, wenn der Depotanbieter nach dem Ende des Aktionszeitraums überdurchschnittlich hohe Gebühren verlangt.

Deshalb mein Rat: Prüfen Sie am besten bei Angeboten für Neukunden, ob die Konditionen dauerhaft gelten oder nur für einen bestimmten Zeitraum. Die Banken sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn das Angebot nur zeitlich begrenzt gilt.

Wie wird das Depotführungsentgelt belastet?

Das Depotführungsentgelt belasten die Depotanbieter dem Referenzkonto.

Je nach Preis-/ Leistungsverzeichnis wird das Entgelt entweder nachträglich jährlich, quartalsweise oder monatlich abgebucht.

Was passiert mit meinen Wertpapieren bei einem Aktiensplit?

Bei einem Aktiensplit werden existierende Aktien in eine größere Anzahl neuer Aktien umgewandelt – sie werden gesplittet. Dadurch reduziert sich der Aktienkurs, um die Aktie leichter handelbar zu machen. Lediglich reduziert sich der Aktienkurs. An der Unternehmensbeschaffenheit ändert sich nichts.

Diese Änderungen werden automatisch im Depotkonto vorgenommen. Es besteht kein Handlungsbedarf seitens des Kunden.

Beispiel: Der Anleger hatte vor dem Aktiensplit 20 Aktien zu je 600 Euro im Depot.

Wert: 12.000 Euro

Nach dem Aktiensplit hat der Anleger 140 Aktien zu je 85,71 Euro im Depot.

Wert: 11.999,40 Euro

Splittverhältnis: 7 : 1 (600 / 7 = 85,71)

Ganz gleich, nach welchem Verhältnis gesplittet wird, der Wert (€) der Position ändert sich nicht.

Wie kann ich meine Depotwerte abfragen?

Bei einem Online-Depot können Sie bequem Ihre Depotwerte über Onlinebanking abfragen. In der Regel erfolgen alle Buchungen in Echtzeit.

Auf welchen Wegen kann ich Wertpapieraufträge erteilen?

Die meisten Depotanbieter bieten folgende Wege für das Erteilen von Wertpapieraufträgen an:

  • persönlich,
  • telefonisch,
  • online oder online über eine App.
Was ist ein Orderbuch?

Im Orderbuch eines Depotkontos erhalten Sie den Status zu Ihren aktuellen Wertpapiertransaktionen.

Sie haben im Orderbuch dazu die Möglichkeit, Ihre Wertpapiertransaktionen zu ändern oder zu löschen.

Wie oft erhalte ich einen Depotauszug?

Üblich ist es, nach jeder Transaktion eine Rechnung und die Ausführungsbestätigung zu erhalten.

Der Depotauszug wird üblicherweise jeden Monat zugestellt.

Welche Unterlagen erhalte ich von meinem Depotanbieter zum Jahresabschluss?

Hierzu gehören:

Jahresdepotauszug
Zum Jahresende erhalten Sie einen Jahresdepotauszug. Im Jahresdepotauszug wird der Depotbestand zum Stichtag – 31.12. – angezeigt.

Jahressteuerbescheinigung (Auf Anforderung)
Eine Jahressteuerbescheinigung enthält alle Erträge Ihrer Wertpapiere und Konten als kumulierte Werte.

Erträgnisaufstellung (Auf Anforderung)
Eine Erträgnisaufstellung ist eine Zusammenstellung aller (Zins-)Erträge aus den Konten und Depots. Die Aufstellung erfolgt zum jeweiligen Jahresende oder zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.

Was ist, wenn mein Depotanbieter Pleite geht?

Grundsätzlich gilt: Geht ein Depotanbieter Pleite, haben Anleger das Recht ihr Depot zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Die Depotanbieter agieren lediglich als Verwalter des Vermögens und erheben dafür eine Gebühr.

Sollte der Depotanbieter Pleite gehen, kann es durchaus sein, dass im Zuge der Insolvenz die Internetpräsenz des Depotanbieters abgeschaltet ist. Die Infrastruktur liegt still. Für Privatanleger mit einem langfristigen Anlagehorizont sollte das keine große Schwierigkeit sein. Man sitzt das Geschrei einfach eine Weile aus, bis alles seine Ordnung gefunden hat und ein Depotübertrag möglich ist.

Verlustreich kann es werden, wenn kurzfristig an der Börse spekuliert wird. Beispielsweise mit dem Sekunden- oder Minutenhandel mit CFDs oder Optionsscheinen. Auch Aktien, kurzfristig gehandelt.

Wie kann ich einen Depotübertrag durchführen?

Im Endeffekt müssen Sie lediglich zwei Dinge erledigen:

  1. Sie sollten ein neues Depotkonto eröffnen.
  2. Anschließend sollten Sie mithilfe eines Formulars den Depotübertrag beantragen. Dieses Formular erhalten Sie sowohl von Ihrem neuen als auch von Ihrem alten Depotanbieter. Um den korrekten Depotübertrag, die Einbuchung der Wertpapiere in das neue Depotkonto und die Auflösung des alten Depotkontos kümmert sich im Regelfall der neue Anbieter.
Kostet der Depotübertrag Gebühren?

Ein Depotübertrag kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Nach einer Rechtsprechung des BGH (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04), darf eine Bank in Deutschland für den Depotübertrag jedoch nur Fremdgebühren weiterreichen.

Wie hoch diese Gebühren sind, können Sie bei den Depotanbietern erfragen.

In den meisten Fällen erhalten Neukunden diverse Boni, besondere Prämien, höhere Zinssätze auf das Verrechnungskonto (z.B. Tagesgeldkonto) oder besonders günstige Konditionen für einen Depotübertrag, sodass der Depotwechsel ohne finanzielle Verluste erfolgt.

Was ist bei einem Depotübertrag zu beachten?

Bei einem Depotübertrag gilt es zwischen folgenden Sachverhalten zu unterscheiden:

  • Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel
  • Depotübertrag mit Gläubigerwechsel
    • Depotübertrag bei Schenkung
    • Depotübertrag an Ehepartner
    • Depotübertrag bei Erbschaft

Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel (Depotinhaber bleibt gleich)
Bei einem Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel werden nur die Daten der im Depot enthaltenen Wertpapiere weitergegeben. Im Endeffekt werden alle Daten 1-zu-1 in das neue Depotkonto übertragen. Es ändert sich sowohl an der Beschaffenheit, sowohl steuerlich nichts.

Depotübertrag mit Gläubigerwechsel (Depotinhaber wechselt)
Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel findet eine Veräußerung statt. Hier erfolgt unter Umständen der Abzug der Abgeltungsteuer.

Depotübertrag bei Schenkung (Depotinhaber wechselt)
Schenkungen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Lediglich erfolgt eine Meldung an das Finanzamt.

Depotübertrag an Ehepartner (Depotinhaber wechselt)
Übertrag an Ehepartner oder Gemeinschaftsdepots mit Ehepartner unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Lediglich erfolgt eine Meldung an das Finanzamt.

Depotübertrag bei Erbschaft (Depotinhaber wechselt)
Erbschaften unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Lediglich erfolgt eine Meldung gemäß Erbschaftssteuergesetz.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Ein Depotübertrag kann bis zu 6 Wochen dauern. Beachten sollten Sie, dass Sie während dieser Zeit über Ihre Wertpapiere möglicherweise nicht verfügen können.

Was kann ich beim Depotwechsel noch erledigen?

Sie sollten einen Freistellungsauftrag bei dem neuen Depotanbieter erteilen. Sollte bei dem alten Anbieter noch ein Freistellungsauftrag hinterlegt sein, können Sie diesen löschen.

Welche Gründe sprechen für eine Depotkündigung?

Mögliche Gründe für eine Depotkündigung:

  • Sie haben Ihre Ziele erreicht und haben alle Wertpapiere verkauft.
  • Sie möchten mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein neues Gemeinschaftsdepot führen.
Wie kann ich mein Depotkonto kündigen?

Für die Kündigung eines Depotkontos genügt ein formloses Schreiben mit Datum und Unterschrift. Das Kündigungsschreiben sollte per Post verschickt werden.

Mustervorlage für die Kündigung eines Depotkontos

Name und Anschrift
Depotnummer und Kontonummer des Verrechnungskontos

Hiermit möchte ich mein oben genanntes Depot auflösen. Bitte übertragen Sie alle Wertpapiere auf mein neues Depotkonto.

Name des Inhabers: ____________
Depotnummer: _________
BIC: __________
IBAN: ____________
Kreditinstitut: ____________

Die Schlussabrechnung belasten Sie bitte dem Referenzkonto.

Ich möchte dazu mein Verrechnungskonto mit der oben genannten Kontonummer auflösen.

Bitte überweisen Sie das Geld auf _______ (IBAN) bei _______ (Name der Bank und BIC).

Bitte löschen Sie meine Freistellungsaufträge.

Wie kann ich ein Depotkonto vererben?

Das Erbrecht ist komplex und ständig Änderungen unterworfen, sodass ich in diesem Artikel nur in Bruchteilen darauf eingehen möchte.

Wichtig: Die engsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder) können Sie nicht einfach enterben oder ihnen nichts vererben. Mindestens der Pflichtteil steht ihnen zu. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, sofern kein Ehevertrag besteht. Zu berücksichtigen sind die Freibeträge und die Steuerklasse.

Sinnvoll ist es: Eine Vollmacht zu erteilen, die erst und nach dem Tod gilt.

Sinnvoll ist es dazu: Ein Testament zu verfassen, wenn Sie weitere Personen beerben möchten. Ein Testament ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So sollte es handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Außerdem muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um ein Testament (Ihren letzten Willen) handelt.

Welche Unterlagen benötige ich im Erbfall?

Sie benötigen:

  • Sterbeurkunde (einfache Kopie),
  • Erbnachweis (Original oder beglaubigte/bestätigte Kopie),
  • Erbschein oder ein Testament mit dem dazugehörigen Eröffnungsprotokoll,
  • gegebenenfalls ein Testamentsvollstrecker-Zeugnis,
  • gegebenenfalls eine Bestellungsurkunde zum Nachlasspfleger oder eine notarielle Generalvollmacht.

Dazu benötigen Sie Ihre Legitimationsunterlagen:

  • bestätigte Personalausweiskopien aller Erben.

Ihre Weisung:

  • Einen schriftlichen Auftrag, was mit dem Konto-/Depotguthaben geschehen soll.
  • Zustimmungserklärung aller Miterben (falls vorhanden) zum Auftrag.
Kann ein Depotkonto verpfändet werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Depotpfändung möglich. Weil ein Wertpapierdepot in rechtlicher Hinsicht als bewegliche Sache angesehen wird, ist es damit für einen Gerichtsvollzieher von Interesse und darf gepfändet werden. Allerdings dürfen die Depotanbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegen, dass jeweils nur der Gesamtbestand eines Depots oder zumindest eine Gattung von Wertpapieren als Einheit gepfändet werden kann. Eine Teilpfändung ist in diesem Fall nicht möglich.

Eine Pfändung des Depotkontos ist dann ausgeschlossen, wenn der durch die Pfändung beizutreibende Betrag unterhalb des Gesamtanlagevermögens, beziehungsweise des Anlagevermögens einer Gattung liegt.

Depotkonten, die auf den Namen eines Minderjährigen laufen, dürfen nicht gepfändet werden.

Depotkonten, die lediglich Vermögenswirksame Leistungen beinhalten, dürfen nicht gepfändet werden.

Wie erfolgt die Prüfung zur Kirchensteuer?

Unter Angabe der Steueridentifikationsnummer wird die Abfrage der Kirchensteuermerkmale (Religionszugehörigkeit und Kirchensteuersatz) vorgenommen.

Die Grundlage für den Datenaustausch ergibt sich aus § 51a Abs. 2c Einkommensteuergesetz.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Seit dem 1. Januar 2015 führen die Depotanbieter die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab.

Die Kirchensteuer fällt jedoch nur an, wenn die Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden etc.) über dem Sparerfreibetrag liegen.

Damit die Korrektheit gewährleistet ist, fragen die Depotanbieter einmal im Jahr die Kirchensteuermerkmale Ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Es ist jedoch möglich einen Sperrvermerk eintragen zu lassen, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird.

Bedenken sollten Sie, dass Sie dann weiterhin als kirchensteuerpflichtig gelten und dies in der Einkommenssteuererklärung aufführen müssen.

Was muss ich tun, wenn ich keiner Religionsgemeinschaft angehöre?

Sie müssen nicht tätig werden.

Es wird keine Kirchensteuer einbehalten, sofern Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören und keinen Sperrvermerk eingetragen haben lassen.

Kann ich mein Depotkonto von Dritten verwalten lassen?

Sie können Ihr Depotkonto von jeder volljährigen Person verwalten lassen. Dazu benötigt es eine Vollmacht. Das Depotkonto läuft weiterhin auf den Namen des Depotinhabers. Die bevollmächtige Person kann voll über dieses Depotkonto verfügen.

Außerdem können Sie ihr Depot von einer Vermögensverwaltung verwalten lassen. Auch hier läuft das Depotkonto auf den Namen des Depotinhabers. Der Vermögensverwaltung überlassen Sie lediglich eine Dispositionsvollmacht, die es zum Handel mit Wertpapieren auf diesem Depotkonto ermächtigt.

Wie wird mein Geld im Depotkonto von einer Vermögensverwaltung investiert?

Sie arbeiten mit der Vermögensverwaltung eine geeignete Anlagestrategie heraus und vereinbaren diese Strategie in einem Vermögensverwaltungsvertrag. Ihr Kapital wird anschließend der ausgearbeiteten Strategie investiert und überwacht.

Was kostet mich die Verwaltung meines Depotkontos durch eine Vermögensverwaltung?

In der Regel gibt es ein festes Honorar und dazu eine Beteiligung an der Gewinnprovision. Für Detailangaben und den Konditionen sollten Sie am besten die ausgesuchte Vermögensverwaltung kontaktieren.